Wer darf Google-Bewertungen löschen?
Negative Google-Rezensionen können das Ansehen eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Viele Unternehmer und Selbstständige stellen sich daher die Frage: Wie kann ich eine Google-Bewertung löschen lassen und wer ist dazu überhaupt berechtigt? Möglicherweise haben Sie selbst schon nach Begriffen wie „Bewertung bei Google löschen“, „Google Bewertung löschen“ oder „Google Rezension löschen“ gesucht, um herauszufinden, was zu tun ist. In diesem Artikel klären wir, wer Google-Bewertungen löschen darf, was laut Google-Richtlinien und rechtlich dabei zu beachten ist, und wie Sie unfaire Bewertungen loswerden können – effizient, rechtskonform und kostengünstig.
Wer darf eine Google-Bewertung löschen?
Grundsätzlich kann eine Google-Bewertung nur von zwei Seiten gelöscht werden: vom Verfasser der Bewertung selbst oder von Google. Derjenige, der die Rezension geschrieben hat, kann sie jederzeit über sein Google-Konto entfernen (durch Klick auf „Löschen“ neben der eigenen Bewertung). Der Inhaber des Google-Unternehmensprofils (also das bewertete Unternehmen) kann dagegen nicht eigenmächtig Bewertungen auf Google löschen, denn Google gibt Unternehmen keine direkte Lösch-Funktion für fremde Rezensionen. Allerdings dürfen und sollten betroffene Unternehmen unzulässige oder falsche Bewertungen bei Google zur Löschung melden. Letztlich liegt die Entscheidung bei Google, ob eine gemeldete Bewertung entfernt wird.
Wichtig: Auch externe Dienstleister (Agenturen, Anwälte oder Reputation-Manager) dürfen nicht selbst Bewertungen löschen – sie haben keine besonderen Rechte gegenüber Google. Sie können lediglich im Auftrag des Profilinhabers tätig werden und die Löschung beantragen. Rechtlich gesehen ist immer derjenige zur Beantragung einer Löschung berechtigt, der von der Bewertung betroffen ist (z. B. der Geschäftsinhaber, dessen Unternehmen bewertet wurde, oder eine Person, die in der Rezension namentlich angegriffen wird). Dritte ohne Bezug zur Bewertung können keine Löschungen durchsetzen.
Wann entfernt Google Bewertungen? – Richtlinien & Gründe
Google löscht Bewertungen und Rezensionen in der Regel nur dann, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstoßen oder rechtswidrige Inhalte enthalten. Aber was gilt als unzulässig? Hier einige Beispiele, wann Google-Bewertungen gelöscht werden können:
Beleidigende oder vulgäre Inhalte: Rezensionen mit obszöner Sprache, Beleidigungen oder Hassreden sind nicht erlaubt und können gelöscht werden.
Diskriminierung und Hetze: Inhalte, die Hass gegen Personen oder Gruppen (etwa aufgrund von Herkunft, Religion, Sexualität etc.) schüren, verstößen gegen die Richtlinien.
Spam und Fake-Bewertungen: Mehrfache identische Bewertungen, offenkundig gefälschte Erfahrungen oder Rezensionen, die nur der Manipulation der Gesamtbewertung dienen, sind untersagt.
Interessenkonflikte: Bewertungen von aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitern, oder Selbstbewertungen eines Unternehmens unter falschem Namen, sind laut Google ebenfalls unzulässig.
Off-Topic oder irrelevante Inhalte: Bewertungen, die nichts mit den tatsächlichen Leistungen oder Produkten des Unternehmens zu tun haben, können entfernt werden.
Kurz gesagt: Google lässt eine Bewertung löschen, wenn sie klar gegen die Richtlinien verstößt. In Zweifelsfällen – etwa bei negativen Bewertungen ohne Kommentar oder subjektiven Meinungsäußerungen – greift Google jedoch nur selten ein. Solche Erfahrungsberichte sind vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Eine negative Meinung allein (auch wenn sie ungerecht erscheint) ist also noch kein Löschgrund. Hier muss der Unternehmensinhaber andere Wege finden, um darauf zu reagieren oder eine Prüfung anzustoßen.
Rechtliche Grundlagen: Wer darf die Löschung verlangen?
Neben den internen Richtlinien von Google gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die bestimmen, wann eine Löschung einer Google-Bewertung verlangt werden kann. In Deutschland sind Bewertungen grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit geschützt – Unternehmen müssen Kritik erst einmal hinnehmen, selbst wenn sie unangenehm ist. Anders sieht es jedoch aus, wenn eine Rezension rechtswidrig ist. Zwei zentrale Fälle, in denen rechtlich ein Löschanspruch besteht, sind:
Unwahre Tatsachenbehauptungen: Enthält die Bewertung falsche, nachweisbare Behauptungen (z. B. frei erfundene Vorwürfe über Produkte, Leistungen oder Geschäftsgebaren), verletzt das die Rechte des Unternehmens. Gegen nachweislich falsche Behauptungen kann rechtlich vorgegangen werden – sie müssen von Google entfernt werden, sobald der Nachweis erbracht ist.
Beleidigung, Schmähkritik oder üble Nachrede: Persönlichkeitsrechtsverletzungen, z. B. wenn in der Rezension jemand beleidigt oder verleumdet wird, sind ebenfalls unzulässig. Solche Inhalte verstoßen gegen geltendes Recht und begründen einen Anspruch auf Löschung.
Wer darf in solchen Fällen die Löschung beantragen? Immer der Betroffene: Beim Unternehmensprofil ist das in der Regel der Geschäftsinhaber bzw. der Profilinhaber. Dieser kann die rechtswidrige Bewertung melden und gegenüber Google (zur Not auch gerichtlich) die Entfernung verlangen. Ein Rechtsanwalt kann dabei unterstützen und sogar direkt gegenüber Google oder dem Verfasser Unterlassungsansprüche geltend machen. Wichtig zu wissen: Google fordert bei formellen Beschwerdeverfahren (z. B. über das offizielle Lösch-Formular) oft eine detaillierte Begründung mit Angabe der verletzten Gesetze. Das bedeutet, man muss präzise darlegen, warum die Bewertung illegal ist, damit Google sie prüft und entfernt. Hier kommen juristische Kenntnisse ins Spiel – weshalb viele Unternehmen einen Anwalt einschalten. Allerdings ist das kein Muss: auch als Laie darf man einen Löschantrag stellen. Es erhöht nur die Erfolgsaussicht, wenn dieser Antrag professionell und rechtskonform formuliert ist.
So können Sie Google-Bewertungen löschen (lassen)
Auch wenn ein Unternehmen eine fremde Google-Bewertung nicht selbst löschen kann, gibt es klare Schritte, um eine Löschung zu bewirken. Im Folgenden ein kurzer Leitfaden, wie Sie vorgehen können, wenn Sie eine unfaire oder schädigende Bewertung auf Google löschen lassen möchten:
Bewertung prüfen & reagieren: Analysieren Sie zuerst den Inhalt der Rezension. Handelt es sich um eine echte Kritik eines Kunden? Gibt es sachliche Punkte, auf die Sie antworten können? Oft ist es sinnvoll, zunächst öffentlich auf die Bewertung zu reagieren – freundlich und lösungsorientiert. In manchen Fällen stimmt der Bewerter seine Meinung um oder entfernt die Kritik freiwillig, wenn das Problem gelöst wird.
Verfasser kontaktieren (falls möglich): Wenn Sie wissen, welcher Kunde hinter der Bewertung steckt, suchen Sie das direkte Gespräch. Eine klärende Kommunikation kann Missverständnisse ausräumen. Achtung: Bleiben Sie immer sachlich und drängen Sie nicht unhöflich auf das Löschen – das könnte nach hinten losgehen.
Bewertung bei Google melden: Führt der direkte Weg nicht zum Erfolg oder scheint die Rezension eindeutig unzulässig, melden Sie die Google-Bewertung zur Löschung. Als Inhaber Ihres Google-My-Business (Google Unternehmensprofil) Kontos können Sie in Ihrem Profil oder über Google Maps bei der entsprechenden Rezension auf die drei Punkte klicken und „Als unangemessen melden“ auswählen. Auch jeder andere Nutzer kann theoretisch Bewertungen melden, aber das eigene Beschwerderecht als Betroffener ist hier am wichtigsten. Geben Sie einen passenden Grund an (z. B. „Verstoß gegen Richtlinien – Hassrede/Beleidigung“). Dadurch wird Google benachrichtigt und prüft den Fall.
Google-Support einschalten: Reagiert Google nicht auf die Meldung oder lehnt den Löschantrag ab, können Sie den Google Support kontaktieren. Über das Google Business Profil Support-Center lässt sich per Chat oder Telefon ein Mitarbeiter erreichen. Dieser kann zwar nicht selbst die Bewertung löschen, aber Ihr Anliegen an die zuständige Abteilung weiterleiten. Stellen Sie klar dar, warum die Bewertung gegen Richtlinien verstößt oder illegal ist.
Juristisches Löschverfahren nutzen: Bleibt auch das ohne Erfolg, bleibt der offizielle Rechtsweg über Googles Formular zur Entfernung rechtswidriger Inhalte. Dort müssen Sie sehr ausführlich begründen, warum die Rezension entfernt werden muss, und idealerweise konkrete Gesetze benennen, die verletzt sind. Spätestens hier ist eine professionelle Formulierung entscheidend – entweder durch einen darauf spezialisierten Anwalt oder mithilfe eines Tools wie Bewertungsguide.de, das Ihnen dabei hilft, eine rechtssichere Begründung zu erstellen. Reichen Sie den Antrag ein und warten Sie auf die Rückmeldung. Google’s Rechtsabteilung prüft den Fall; bei Erfolg wird die Google-Rezension gelöscht. Dieser Prozess kann einige Tage bis wenige Wochen dauern.
Durch diese Schritte haben Sie als Unternehmen alle vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft, um negative Google-Bewertungen löschen zu lassen. Oft zeigt sich, dass Ausdauer und die richtige Begründung zum Ziel führen – auch wenn Google zunächst zögerlich reagiert, lohnt es sich dran zu bleiben.
Anwalt, Agentur oder selbst löschen? – Die richtige Unterstützung wählen
Angesichts der komplexen Richtlinien und rechtlichen Anforderungen überlegen viele Unternehmen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Traditionell gibt es zwei Optionen: spezialisierte Anwälte oder Agenturen für Online-Reputation, die anbieten, Google-Bewertungen zu löschen. In den letzten Jahren gibt es jedoch auch neue Ansätze, die dem Unternehmer selbst mehr Kontrolle geben. Wer darf Sie also unterstützen und worin liegen die Unterschiede?
Anwalt einschalten: Ein erfahrener Anwalt kann unrechtmäßige Bewertungen gezielt anfechten. Er formuliert den Löschantrag juristisch einwandfrei und setzt notfalls Unterlassungsaufforderungen auf. Der Vorteil ist die hohe Erfolgswahrscheinlichkeit bei klaren Rechtsverstößen. Nachteil: Anwälte sind teuer. Oft fallen hohe Kosten pro Bewertung an, die nicht immer von Rechtsschutzversicherungen gedeckt sind. Außerdem kann der Prozess einige Zeit dauern.
Agentur beauftragen: Online-Reputations-Agenturen oder spezialisierte Dienstleister übernehmen das Bewertungen löschen (Google & Co.) als Service. Sie nutzen im Grunde die gleichen Wege – melden bei Google oder formulieren Schreiben – und verlangen dafür ein Honorar. Das kann als Pauschale pro Rezension oder als monatliches Paket abgerechnet werden. Vorteil: weniger eigener Aufwand; Nachteil: Kosten und oft keine Garantien. Manche Agenturen arbeiten auch mit fragwürdigen Methoden (z. B. den Bewerter direkt kontaktieren, was ohne Einwilligung problematisch sein kann).
Selbst löschen mit Unterstützung eines Tools: Die dritte Möglichkeit ist, das Heft selbst in die Hand zu nehmen – unterstützt durch ein Tool oder einen Leitfaden. Hier kommt Bewertungsguide.de ins Spiel. Mit unserem Tool können Sie selbst die Löschung beantragen, aber professionell angeleitet und rechtssicher untermauert. Sie bleiben unabhängig von Dritten und sparen sich teure Gebühren. Ein großer Vorteil: Sie zahlen nur einmal für den Zugang zum Bewertungsguide und können damit beliebig viele unberechtigte Bewertungen entfernen lassen – ohne weitere Kosten. Im Abschnitt Vorteile auf unserer Seite sehen Sie die wichtigsten Pluspunkte dieses Ansatzes auf einen Blick. Kurz zusammengefasst profitieren Sie von:
Kostenersparnis: Keine Anwalts- oder Agenturhonorare für jede einzelne Google-Bewertung-Löschung. Unser Sparrechner zeigt, wie viel günstiger der do-it-yourself Ansatz mit Bewertungsguide.de im Vergleich sein kann. Sie investieren einmalig einen Betrag, der oft geringer ist als die Gebühren für das Löschen einer einzigen Bewertung durch Dritte. (Details dazu unter Kosten).
Rechtssichere Begründungen: Sie erhalten von uns vorformulierte, juristisch geprüfte Textbausteine. Der integrierte Begründungsfinder hilft, für jede Bewertung den passenden Löschgrund zu finden und stichhaltig zu formulieren. Somit akzeptiert Google Ihre Anträge mit hoher Wahrscheinlichkeit – unsere Erfahrungswerte liegen bei rund 90% Erfolgsquote.
Einfache Anwendung: Sie benötigen kein juristisches Vorwissen. Der Prozess wird Schritt für Schritt erläutert. In unserem Inhalt zeigen wir, was genau im Bewertungsguide enthalten ist – darunter eine bebilderte Anleitung zur Antragstellung und der Zugang zu unserem automatisierten Tool. Sie folgen einfach den Anweisungen und können in wenigen Minuten einen kompletten Löschantrag stellen.
Unabhängigkeit und Kontrolle: Statt jeden Fall an einen Dienstleister abzugeben, behalten Sie selbst die Kontrolle. Sie können sofort reagieren, sobald eine neue ungerechtfertigte Bewertung auftaucht. Keine Vertragsbindung, keine Wartezeit – Sie entscheiden, wann Sie aktiv werden. Die Kundenmeinungen auf unserer Seite zeigen, wie viele Unternehmen bereits erfolgreich ihre Google-Bewertungen löschen konnten, indem sie unser Tool genutzt haben. Zufriedene Nutzer berichten, wie schnell und effektiv sie damit ihre Online-Reputation verbessert haben.
Zusammengefasst bietet Bewertungsguide.de die Unterstützung, Google-Bewertungen selbst zu löschen, ohne dass Sie im Regen stehen: Sie bekommen die Expertise eines Profis, verzichten aber auf dessen laufende Kosten. Im Ergebnis sind Sie schneller und günstiger als mit klassischen Wegen unterwegs – und vollkommen im Rahmen der Google-Regeln sowie der Gesetze.
Fazit: Unfaire Google-Bewertungen erfolgreich löschen lassen
Negative oder ungerechtfertigte Google-Bewertungen müssen Sie als Unternehmer nicht tatenlos hinnehmen. Zwar darf nicht jeder x-beliebige die Bewertungen löschen – nur der Verfasser oder Google selbst können sie entfernen – doch als Betroffener haben Sie mehrere Hebel in der Hand. Wer darf Google-Bewertungen löschen? Letztlich Sie selbst können es initiieren: Melden Sie Verstöße, stellen Sie Löschanträge und nutzen Sie rechtliche Mittel, wenn nötig. Mit der richtigen Unterstützung ist es möglich, auch hartnäckige Fälle zu entfernen.
Gerade weil Bewertungen für Ihren Geschäftserfolg so entscheidend sind, ist es wichtig, Ihre Online-Reputation aktiv zu schützen. Dienstleister wie Bewertungsguide.de stehen Ihnen dabei zur Seite – rechtskonform, professionell und kosteneffizient. Anstatt für jede Google-Bewertung-Löschung teures Geld an Agenturen oder Anwälte zu zahlen, können Sie dank unseres Tools selbst den Prozess in die Hand nehmen und behalten so dauerhaft die Kontrolle über Ihre Bewertungen.
Unfaire Rezensionen zu löschen, ist kein Luxus, sondern eine wichtige Maßnahme zum Schutz Ihres Unternehmensimages. Zögern Sie also nicht, von den angebotenen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Ihre Sternebewertungen müssen nicht unter falschen oder böswilligen Einträgen leiden. Mit dem richtigen Vorgehen – und ggf. mit Unterstützung durch Bewertungsguide.de – werden Sie Ihre negative Google-Bewertung los und stärken langfristig Ihre glaubwürdige Online-Reputation. Bei weiteren Fragen helfen unsere FAQ gerne weiter.